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Mrz

Der GAU in Fukushima: Politischer Nutzen aus der Katastrophe?

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann …(Francis Picabia, 1922)

Und das ist auch gut so, möchte man meinen, wenn man sich die erstaunliche Kehrtwende der deutschen Politik in Sachen Atomenergie, insbesondere auf Seiten der Kanzlerin und ihrer Regierung in den Tagen seit der Naturkatastrophe in Japan und dem unausweichlich scheinenden Super-GAU in Fukushima betrachtet.

Plötzlich scheint nichts mehr so zu sein, wie es vorher einmal war, alles ist möglich, auch der von Kanzlerin Angela Merkel im Handstreich verordnete zeitweise Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Atomausstieg (bitte selbst mitzählen und nachrechnen) in Form des von ihr verkündeten dreimonatigen „Moratoriums“.

Dabei kann sich der verblüffte, gleichwohl aufmerksame Betrachter des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Reaktion nicht zuletzt der Befürchtung eines drohenden Machtverlust angesichts der unmittelbar bevorstehenden Landtagswahlen geschuldet sein dürfte.

Was wir beobachten konnten, war Vorwärtsverteidigung vom Feinsten, zumindest im Versuch …

Wir hatten uns bereits gefragt, was denn nach Ablauf des dreimonatigen „Aufschiebens“ wohl geschieht, zumal die Kanzlerin selbst geäußert hat, die Lage werde dann eine ganz andere sein.  

Wir haben uns ebenfalls gefragt, ob die verkündete zeitweilige Aussetzung der beschlossenen Laufzeitverlängerung überhaupt „par ordre de mufti“ verkündet werden kann, woran angesichts der bestehenden Gesetzeslage erhebliche rechtliche Zweifel angebracht sind.

Mit diesen Bedenken konfrontiert, vollzieht die Kanzlerin die für uns denkwürdigste Volte überhaupt:

Zur Rechtfertigung fand sie die Vorschrift des § 19 Abs. 3 AtomG, welcher einen Zustand (der AKW’s) voraussetzt, der dem Gesetz widerspricht oder der Gefahren für Leib oder Leben befürchten lässt, was in einem förmlichen (Stillegungs-) Verfahren selbstverständlich hinreichend begründet werden müsste.

Wir lernen:

Bis zum letzte Wochenende war in keinem der in der BRD betriebenen Atomkraftwerke eine solche Gesetzwidrigkeit oder gar Gesundheitsgefährdung zu befürchten, was uns immer wieder bestätigt wurde und weswegen die Laufzeiten auch großzügig ausgeweitet werden konnten und durften.  
 
Schließlich hätten wir die sichersten AKW mit den höchsten Sicherheitsstandards.

Was sich hieran durch die von einem Erdbeben der Stärk 9 in Japan verursachte Reaktorkatastrophe verändert haben soll, erschließt sich jedenfalls nicht ohne weiteres.

Konsequenter Weise müsste als eine denkbare Begründung die Befürchtung eines ähnlichen Bebens in Deutschland, sei es in Neckarwestheim oder an einem sonstigen Standort, zugrunde gelegt werden, sofern dies nicht bereits bislang berücksichtigt worden sein sollte.

Ansonsten darf man sich als selbstständig denkender Bürger allenfalls gründlich für dumm verkauft fühlen: Was gestern als bedenkenlos sicher galt, ist seit dem Wochenende so gefährlich, dass die sofortige Abschaltung von zumindest sieben bis neun der in Deutschland betriebenen Atomkraftwerke auch ohne Rechtsgrundlage unausweichlich erforderlich ist.

Juristen nennen dies die „normative Kraft des Faktischen“.

Übersetzt und im -heutigen- Originalton der Kanzlerin:

„Dies ist eine aufsichtsrechtliche Maßnahme. Dies ist kein Deal, dies ist keine Absprache, dies ist gar nichts. Dies ist die Anwendung des Atomgesetzes in einer neuen Lage.“ Es gelte der Grundsatz: „Im Zweifel für die Sicherheit.“ (sic !)

Auf die absehbaren und -bereits angekündigten Klagen der Kraftwerkbetreiber- hin wird die Politik zu gegebener Zeit mit Bedauern auf die Rechtsprechung der befassten Gerichte verweisen, welchen die in diesem Fall undankbare, aber verfassungsgemäße Aufgabe zukommt,  geltendes ( ! ) Recht anzuwenden.

Welchen Verlauf die tragische Katastrophe in Japan auch nehmen mag; es muss befürchtet werden, dass die Regierung darauf baut, dass die Lage in drei Monaten eine andere sein wird und die ersten Landtagswahlen möglicher Weise mit dem einen oder anderen blauen Auge überstanden sein werden.

Über den oft beklagten Vertrauensverlust der Wähler und die in deren Augen mangelnde Glaubwürdigkeit braucht sich die Regierungspolitik allerdings nicht zu wundern, weswegen uns nur zu hoffen bleibt, dass das Denken in den maßgeblichen Köpfen nicht in der Kurve hängen bleibt.

Inwieweit die tragische Katastrophe in Japan mit einer noch unabsehbaren Anzahl von Opfern überhaupt geeignet scheint, ruhigen Gewissens für machtpolitisches Kalkül instrumentalisiert zu werden, möge sich ein jeder selbst fragen.

Bildmaterial: dapd, dpa, FAZ.NET, reuters

    12 Kommentare für “Der GAU in Fukushima: Politischer Nutzen aus der Katastrophe?”

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